Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer. Als Käufer i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer nach den §§13,14 BGB anzusehen. Besondere, von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Zustimmung.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist.
Der Vertrag kommt erst durch Übergabe der Miet- bzw. Kaufsache zustande.
Im Rahmen der Mietgeschäfte werden Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung durch unsere Mietbedingungen bestimmt.
III. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.
- Mietmaschinen bleiben während der Dauer des Mietvertrages im Eigentum der Firma B&S Vermietung GbR.
- Der Käufer ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Mieters, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir ihm zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
IV. Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis vor Auslieferung zu entrichten.
V. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
VI. Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
VII. Gewährleistung und Mängelansprüche
- Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (auf unserer Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden.
- Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer für die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) Ersetzt verlangen.
- Eine Gewährleistung für Zustand und Funktion gelieferter Gebrauchtmaschinen wird nicht übernommen, Rücknahmen sind ausgeschlossen.
VIII. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung und zur Direktwerbung und beruht auf Art. 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen und zum Zweck von Bonitätsauskünften an entsprechende Auskunfteien statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zweckerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Sie können der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit widersprechen und sind berechtigt, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu beantragen sowie Berichtigung oder Löschung der Daten zu fordern. Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für den Datenschutz).
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist unser Firmensitz (49584 Fürstenau). Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma B & S Vermietung GbR und deren Vertragspartner ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Stand Dezember 2022